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   BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 646/01   

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https://dejure.org/2002,33937
BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 646/01 (https://dejure.org/2002,33937)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 2 AZR 646/01 (https://dejure.org/2002,33937)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 2 AZR 646/01 (https://dejure.org/2002,33937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung - Freie Unternehmerentscheidung auf Gründung einer Organgesellschaft - Noch zu gründender, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 646/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher W eise sich jem and wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten läßt (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO mwN; Rost JbArbR Bd. 39 S 83, 86).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subuntem ehm er vergeben werden sollen (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 646/01
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluß rückt, um so stärkere Anforderungen werden etwa an die Darlegungslast des Arbeitgebers gestellt, der verdeutlichen muß, daß infolge der unternehmerischen Entscheidung ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehm er entfallen ist (BAG 17. Juni 1 9 9 9 -2 AZR 141/99- BAG E92, 71).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 646/01
    Seien für den Fortfall des Arbeitsplatzes konzerninterne Gründe (etw a Verlagerung der Tätigkeiten auf andere Konzernunternehmen, Stillegung eines Konzernunternehmens oder einer Abteilung bei gleichzeitiger Neugründung eines Konzem untem ehm ens mit identischen arbeitstechnischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen) ursächlich, sei der bisherige Arbeitgeber ggf. nicht zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt, sondern müsse für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehm er in dem anderen Konzernunternehmen sorgen (Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Auf!. § 1 KSchG Rn. 397; HK-Domdorf/Weiler 4. Auf!. § 1 Rn. 902; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 539; vgl. Lingemann/von Steinau-Steinrück DB 1999, 2161).
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